Bei einem Wahlarztbesuch brauchen sie keine e-card. Als Wahlärztin erhalten Sie nach jeder Ordination von mir eine Honorarnote, diese können Sie Bar oder mit Erlagschein bezahlen.
Dazu erhalten Sie ein Formular zur Einreichung bei Ihrer Krankenkasse für die Kostenrückerstattung.
Die Kosten erhalten Sie dann bis auf einen Selbstbehalt (variiert
je nach Krankenkasse und ärztlicher Leistung) rückerstattet. Außerdem übernehmen
manche Zusatzversicherungen einen Teil oder die gesamten Behandlungskosten.